Unabhängiger Leitfaden zu EU261-Ansprüchen bei KLM — was Sie erwarten können, wie Sie vorgehen und was bei Ablehnung zu tun ist.
Bei einem KLM-Flug mit einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf finanzielle Entschädigung von €250 bis €600 pro Person, je nach Flugdistanz. Dies gilt für Abflüge von EU-Flughäfen sowie für Ankunftsflüge in der EU mit einer europäischen Airline. Sie können dies selbst kostenlos bei KLM beantragen oder durch ein spezialisiertes Büro erledigen lassen. DelayPaid bearbeitet Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.
| Flugdistanz | Min. Verspätung (Ankunft) | Entschädigung |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | ≥ 3 Stunden | €250 |
| 1.500 – 3.500 km | ≥ 3 Stunden | €400 |
| > 3.500 km (interkontinental) | 3 – 4 Stunden | €300 |
| > 3.500 km (interkontinental) | ≥ 4 Stunden | €600 |
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Flugjahres (§ 195 BGB). In den Niederlanden 2 Jahre.
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