KLM Verspätung: Ihre Rechte und Entschädigung

Unabhängiger Leitfaden zu EU261-Ansprüchen bei KLM — was Sie erwarten können, wie Sie vorgehen und was bei Ablehnung zu tun ist.

Hinweis: DelayPaid ist nicht mit KLM Royal Dutch Airlines verbunden. Diese Seite bietet unabhängige Verbraucherinformationen auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004.

Bei einem KLM-Flug mit einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf finanzielle Entschädigung von €250 bis €600 pro Person, je nach Flugdistanz. Dies gilt für Abflüge von EU-Flughäfen sowie für Ankunftsflüge in der EU mit einer europäischen Airline. Sie können dies selbst kostenlos bei KLM beantragen oder durch ein spezialisiertes Büro erledigen lassen. DelayPaid bearbeitet Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.

Entschädigungsbeträge bei KLM-Verspätungen

FlugdistanzMin. Verspätung (Ankunft)Entschädigung
Bis 1.500 km≥ 3 Stunden€250
1.500 – 3.500 km≥ 3 Stunden€400
> 3.500 km (interkontinental)3 – 4 Stunden€300
> 3.500 km (interkontinental)≥ 4 Stunden€600

Beliebte KLM-Routen und Entschädigungsbeträge

  • Amsterdam – London (Heathrow) — ca. 370 km — €250
  • Amsterdam – Paris (CDG) — ca. 430 km — €250
  • Amsterdam – Barcelona — ca. 1.635 km — €400
  • Amsterdam – Madrid — ca. 1.770 km — €400
  • Amsterdam – Dubai — ca. 5.480 km — €600 (bei ≥4h Verspätung)
  • Amsterdam – New York (JFK) — ca. 5.850 km — €600 (bei ≥4h Verspätung)
  • Amsterdam – Singapur — ca. 10.840 km — €600 (bei ≥4h Verspätung)

Schritt für Schritt: Anspruch bei KLM geltend machen

  1. Bordkarte und Buchungsbestätigung aufbewahren.
  2. Ankunftszeit dokumentieren — über FlightAware oder Flightradar24.
  3. Anspruch über klm.com einreichen — im Beschwerdeformular "EU261-Entschädigung" auswählen. Kostenlos möglich.
  4. Gesamte Korrespondenz aufbewahren.
  5. Auf Antwort warten (bis zu 8 Wochen).

Was tun bei Ablehnung?

  • ILT (Niederlande): Kostenlose Beschwerde bei der niederländischen Durchsetzungsbehörde möglich.
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA, Deutschland): Zuständig für in Deutschland abfliegende Flüge.
  • Gericht: Niederländische Gerichte sind für Flüge von/nach NL-Flughäfen zuständig.
  • Inkassobüro: DelayPaid übernimmt das Verfahren auf No-Win-No-Fee-Basis (25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg).

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Flugjahres (§ 195 BGB). In den Niederlanden 2 Jahre.

Ihre Optionen — ehrlich dargestellt

  • Sie können einen EU261-Anspruch kostenlos und selbst über klm.com einreichen.
  • Bei Ablehnung können Sie kostenlos Beschwerde beim LBA oder der ILT einlegen.
  • DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — für 25% inkl. MwSt. Erfolgshonorar, nur bei Erfolg.

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