EU-Verordnung 261/2004

Ihr Flug war verspätet?
Bis zu 600 € Entschädigung.

DelayPaid übernimmt Ihren EU261-Anspruch von Anfang bis Ende — Papierkram, Fluggesellschaft, Gericht falls nötig. Sie unterschreiben eine Vollmacht. Wir erledigen den Rest.

No Win, No Fee
25 % Provision (inkl. MwSt.)
Verjährung: 3 Jahre (DE)
Wir übernehmen derzeit Fälle für Flüge von und nach Amsterdam (Schiphol), Eindhoven und Rotterdam The Hague.
AMS
Amsterdam
FRA
Frankfurt
+4h 15m
367 km
Gilt
Ihre Entschädigung
€250
Sie erhalten
€188

Ihren Flug prüfen

Geben Sie Ihre Flugdaten ein. Unser Tool berechnet in Sekunden Ihre voraussichtliche EU261-Entschädigung.

1
Flugdaten
2
Verspätung
3
Ergebnis
Auf Ihrer Buchungsbestätigung oder Bordkarte
Datum des geplanten Fluges
Die Ankunftsverspätung (nicht die Abflugverspätung) entscheidet über Ihren Entschädigungsanspruch

Wir sind transparent über Ihre Möglichkeiten

  • Sie können diesen Anspruch selbst, direkt bei der Fluggesellschaft, kostenlos einreichen. DelayPaid spart Ihnen die Zeit und den Aufwand — die Entscheidung liegt bei Ihnen.
  • Wir geben keine Erfolgsgarantie. Ob die Fluggesellschaft zahlt, hängt von den Tatsachen und der Reaktion der Airline ab. Wir eskalieren nötigenfalls vor Gericht.
  • Unsere Provision von 25 % inkl. MwSt. wird nur fällig, wenn wir eine Entschädigung erzielen. Kein Erfolg = keine Zahlung.
  • Das obige Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben. Die tatsächliche Entschädigung kann abweichen.

Vier Schritte. Sie investieren zwei Minuten.

Sie unterschreiben eine digitale Vollmacht. Danach übernehmen wir alles: vom ersten Schreiben an die Fluggesellschaft bis hin zu einem möglichen Gerichtsverfahren.

  1. 1

    Flug prüfen

    Nutzen Sie unser Check-Tool, um zu sehen, wie viel Entschädigung Sie nach EU261 erwarten können.

  2. 2

    Registrieren & Vollmacht unterzeichnen

    Füllen Sie das Anmeldeformular aus und unterzeichnen Sie digital eine Vollmacht. Das war's — wir übernehmen ab hier.

  3. 3

    Wir reichen ein und kümmern uns um alles

    Wir bereiten Ihr formelles Forderungsschreiben vor, reichen es bei der Fluggesellschaft ein und behalten Fristen im Blick.

  4. 4

    Verhandeln, einziehen & auszahlen

    Fluggesellschaften bieten manchmal eine vergleichsweise Lösung an. Wir prüfen und verhandeln. Einigung? Wir ziehen die Zahlung ein und überweisen Ihren Anteil innerhalb von 5 Werktagen.

  5. 5

    Falls nötig: Gericht

    Verweigert die Fluggesellschaft, bringen wir die Sache vor den niederländischen Kantonrechter. Alle Kosten trägt DelayPaid — Sie zahlen nur bei Erfolg.

⚖️

EU261 kurz erklärt

EU-Verordnung 261/2004 gibt Passagieren das Recht auf 250–600 € Entschädigung bei Ankunftsverspätungen von 3+ Stunden, kurzfristigen Annullierungen oder verweigertem Boarding — sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

📋

Wann haben Sie Anspruch?

  • Ankunftsverspätung von 3+ Stunden
  • Flug mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung annulliert
  • Verweigertes Boarding (Überbuchung)
  • Außergewöhnliche Umstände (Flugsicherungsstreik, extremes Wetter)
  • Verjährter Anspruch

Verpassen Sie die Frist nicht

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). Warten Sie nicht zu lange.

Jetzt registrieren

Wie viel Entschädigung?

Der Betrag richtet sich nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis.

Kurzstrecke

€250 pro Person

Flüge bis 1.500 km
z.B. Amsterdam – Frankfurt

  • Ankunftsverspätung von 3+ Stunden
  • Oder Flug annulliert
  • Oder Boarding verweigert
Sie erhalten: €250 − €63 Provision = €187

Langstrecke

€600 pro Person

Über 3.500 km
z.B. Amsterdam – New York

  • Ankunftsverspätung von 4+ Stunden
  • Oder Flug annulliert
  • Oder Boarding verweigert
Sie erhalten: €600 − €150 Provision = €450

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Anspruch selbst einreichen?

Ja, absolut. Sie haben das Recht, Ihren EU261-Anspruch direkt und kostenlos bei der Fluggesellschaft einzureichen. DelayPaid übernimmt diese Arbeit für Sie: wir kennen die Verfahren, überwachen Fristen und eskalieren nötigenfalls vor Gericht. Das kostet Sie 25 % der ausgezahlten Entschädigung — nichts, wenn wir nichts erzielen.

Welche Flüge kommen in Frage?

EU-Verordnung 261/2004 gilt, wenn Ihr Flug von einem EU/EWR-Flughafen abgeflogen ist, oder wenn eine EU-Fluggesellschaft einen Flug zu einem EU/EWR-Flughafen durchgeführt hat. Ein Flug von New York nach Amsterdam mit KLM (NL) ist erfasst; die gleiche Strecke mit Delta (US) nicht. Wichtig: Derzeit übernehmen wir nur Fälle für Flüge von und nach Amsterdam (Schiphol), Eindhoven und Rotterdam The Hague.

Wie lange dauert ein Claim?

Die meisten Fluggesellschaften antworten innerhalb von 4–8 Wochen. Verweigert eine Fluggesellschaft oder antwortet nicht, starten wir ein Gerichtsverfahren (niederländischer Kantonrechter), das 6–12 Monate dauern kann. Wir halten Sie durchgehend auf dem Laufenden.

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft ablehnt?

Wir geben bei einer Ablehnung nicht auf. Wir senden ein formelles Forderungsschreiben mit einer 14-tägigen Frist. Hilft das nicht, bringen wir die Angelegenheit vor Gericht. Wir übernehmen sämtliche Eskalationskosten. Sie zahlen unsere Provision nur, wenn wir am Ende Erfolg haben.

Wie lange habe ich Zeit für meinen Anspruch?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 i.V.m. § 199 BGB). Warten Sie nicht zu lange — nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht bevollmächtigt uns, in Ihrem Namen tätig zu werden: den Anspruch einzureichen, mit der Fluggesellschaft zu verhandeln und die Angelegenheit nötigenfalls vor Gericht zu bringen. Ihr Anspruch bleibt durchgehend Ihrer — wir sind Ihr Bevollmächtigter, kein Zessionar. Die Vollmacht gilt ausschließlich für diesen konkreten Flug.

Ihren Anspruch einreichen

Füllen Sie das Formular aus. Wir bestätigen innerhalb von 1 Werktag, ob Ihr Anspruch aussichtsreich ist.

Ihre Daten
Flugdaten
Einverständnis

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit der digitalen Vollmacht zur Unterzeichnung.