Niederlande 2 Jahre, Belgien nur 1 Jahr, Deutschland 3 Jahre (ab Jahresende), Frankreich und Spanien 5 Jahre — rechtzeitig handeln.
Die Verjährungsfrist für einen EU261-Entschädigungsanspruch unterscheidet sich je nach Land: von 1 Jahr in Belgien bis zu 5 Jahren in Frankreich und Spanien. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Frist selbst nicht — sie wird durch das nationale Recht des zuständigen Landes bestimmt, in der Praxis das Recht des Abflug- oder Ziellandes. Die kürzeste möglicherweise anwendbare Frist ist Ihre sichere Frist. Belgien (1 Jahr) erfordert besondere Dringlichkeit. Bitte beachten Sie: DelayPaid bearbeitet Ansprüche ausschließlich für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen. Für Flüge von deutschen Flughäfen wenden Sie sich an den LBA oder ein deutsches Claimbureau.
| Land | Frist | Rechtsgrundlage | Beginn der Frist | Dringlichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Niederlande | 2 Jahre | Art. 8:1835 BW | Tag des Fluges | Mittel |
| Belgien | 1 Jahr | Art. X.49 WER | Tag des Fluges | Hoch — sofort handeln |
| Deutschland | 3 Jahre | § 195 BGB | Ende des Flugjahres (31. Dez.) | Gering |
| Frankreich | 5 Jahre | Art. 2224 Code Civil | Tag des Fluges | Gering |
| Spanien | 5 Jahre | Art. 1964.2 Cc | Tag des Fluges | Gering |
| Italien | 2 Jahre (sichere Arbeitsfrist)* | Umstritten | Tag des Fluges | Mittel |
* Italien: Die Verjährungsfrist für EU261-Ansprüche ist in Italien rechtlich umstritten. Einige Gerichte wenden 2 Jahre an (Analogie zum Montrealer Übereinkommen), andere 10 Jahre (allgemeines Vertragsrecht). Wir wenden 2 Jahre als sichere Arbeitsfrist an.
In Deutschland gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB. Die Besonderheit: Die Frist beginnt nicht am Tag des Fluges, sondern am Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug am 1. Februar 2023 verjährt also erst am 31. Dezember 2026 — nicht am 1. Februar 2025.
Dies gibt Passagieren mehr Zeit als erwartet. Beachten Sie jedoch: Falls der Flug aus Belgien oder den Niederlanden abgeflogen ist, können die belgische oder niederländische Verjährungsfrist anwendbar sein, die kürzer ist.
Die Verjährung kann durch eine schriftliche Mahnung an die Airline unterbrochen werden (§ 203 BGB i.V.m. § 212 BGB). Nach einer wirksamen Unterbrechung beginnt eine neue Frist. Reichen Sie Ihren Anspruch stets schriftlich ein und bewahren Sie den Versandnachweis auf.
In den Niederlanden ist die Verjährungsfrist für EU261-Ansprüche in Artikel 8:1835 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Die Frist beträgt 2 Jahre und beginnt am Tag des Fluges. Bei Annullierungen beginnt die Frist am Tag des geplanten Fluges.
Die Verjährung kann durch eine schriftliche Mahnung (E-Mail oder Einschreiben) unterbrochen werden. Nach wirksamer Unterbrechung beginnt eine neue 2-Jahres-Frist.
Belgien hat die kürzeste Frist aller hier aufgeführten Länder: nur 1 Jahr gemäß Artikel X.49 des Wirtschaftsgesetzbuches (Wetboek Economisch Recht). Dies ist eine außergewöhnlich kurze Frist, die schnell abläuft.
Relevante Flüge für belgisches Recht sind typischerweise Flüge ab:
Frankreich hat die längste praktische Frist: 5 Jahre gemäß Artikel 2224 des Code Civil. Die Frist beginnt am Tag des Fluges. Flüge ab Paris CDG oder Orly, Lyon, Nizza und anderen französischen Flughäfen fallen hierunter (bei einer EU-Airline oder bei jedem Abflug aus Frankreich).
Auch Spanien wendet eine Frist von 5 Jahren gemäß Artikel 1964.2 des Código Civil an. Flüge ab Madrid, Barcelona, Palma, Málaga und anderen spanischen Flughäfen fallen hierunter. Für Flüge von den Kanarischen Inseln (ebenfalls Spanien) gilt dieselbe Frist.
Die italienische Verjährungsfrist für EU261-Ansprüche ist umstritten. Italienische Gerichte sind gespalten: Einige wenden das Montrealer Übereinkommen an (2 Jahre), andere die allgemeine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Aus Sicherheitsgründen wenden wir 2 Jahre als praktische Frist an. Wenn Ihr Flug in Rom, Mailand, Venedig oder einem anderen italienischen Flughafen abgeflogen ist, handeln Sie am besten innerhalb von 2 Jahren nach dem Flug.
Dies ist rechtlich nicht immer eindeutig. Als Faustregel:
In Deutschland (und den meisten anderen EU-Ländern) können Sie die Verjährung durch eine schriftliche Mahnung an die Airline unterbrechen. Nach wirksamer Unterbrechung beginnt eine neue, vollständige Frist. Anforderungen für eine wirksame Unterbrechung:
Tipp: Die Anspruchsschreiben, die Sie auf Grundlage dieser Anleitung versenden, unterbrechen die Verjährung automatisch, sofern sie diese Anforderungen erfüllen.
Leider nicht: Ein verjährter Anspruch ist endgültig verloren. Es gibt keine gesetzlichen Ausnahmen für Passagiere, die ihre Rechte nicht kannten. Wenn Ihr Anspruch verjährt ist, können Sie nur noch im Einzelfall an die Kulanz der Airline appellieren — ohne rechtliche Grundlage.
Auch ohne alle Unterlagen können Sie einen Anspruch einreichen und diesen später ergänzen. Ein rechtzeitiger, aber unvollständiger Anspruch ist besser als ein perfekter Anspruch nach Ablauf der Verjährungsfrist. DelayPaid begleitet diesen Prozess für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen — 25% Erfolgshonorar inkl. MwSt., No Win No Fee.