Unabhängiger Leitfaden zu EU261-Ansprüchen bei Ryanair — auch wenn der erste Antrag abgelehnt wurde.
Für einen Ryanair-Flug von oder nach einem niederländischen Flughafen mit einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr gibt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf €250 oder €400 pro Person. Ryanair ist dafür bekannt, überdurchschnittlich viele Erstanträge abzulehnen — aber eine Erstablehnung ist nicht das Ende. Nach Eskalation werden viele Ansprüche letztendlich anerkannt. DelayPaid bearbeitet ausschließlich Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.
Ryanair betreibt hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenrouten:
| Flugdistanz | Min. Ankunftsverspätung | Entschädigung |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | ≥ 3 Stunden | €250 pro Person |
| 1.500 – 3.500 km | ≥ 3 Stunden | €400 pro Person |
Ja. Obwohl Ryanair ein irisches Unternehmen ist, gilt EU-Verordnung 261/2004 für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig von der Nationalität der Airline. Jeder Ryanair-Flug von Eindhoven oder Schiphol fällt unter EU261.
Außergewöhnliche Umstände: Ryanair beruft sich häufig auf außergewöhnliche Umstände. Technische Defekte des normalen Betriebs zählen laut EuGH (Wallentin-Hermann) nicht dazu.
Gutschein statt Bargeld: Sie haben das Recht auf Banküberweisung. Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Flugjahres. In den Niederlanden 2 Jahre.
Geben Sie Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie innerhalb von 30 Sekunden eine erste Einschätzung.
Meinen Flug prüfen