Ryanair Verspätung: Ihre Rechte und Entschädigung

Unabhängiger Leitfaden zu EU261-Ansprüchen bei Ryanair — auch wenn der erste Antrag abgelehnt wurde.

Hinweis: DelayPaid ist nicht mit Ryanair verbunden. Diese Seite bietet unabhängige Verbraucherinformationen auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004.

Für einen Ryanair-Flug von oder nach einem niederländischen Flughafen mit einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr gibt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf €250 oder €400 pro Person. Ryanair ist dafür bekannt, überdurchschnittlich viele Erstanträge abzulehnen — aber eine Erstablehnung ist nicht das Ende. Nach Eskalation werden viele Ansprüche letztendlich anerkannt. DelayPaid bearbeitet ausschließlich Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.

Entschädigungsbeträge für Ryanair-Flüge

Ryanair betreibt hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenrouten:

FlugdistanzMin. AnkunftsverspätungEntschädigung
Bis 1.500 km≥ 3 Stunden€250 pro Person
1.500 – 3.500 km≥ 3 Stunden€400 pro Person

Gilt EU261 für Ryanair?

Ja. Obwohl Ryanair ein irisches Unternehmen ist, gilt EU-Verordnung 261/2004 für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig von der Nationalität der Airline. Jeder Ryanair-Flug von Eindhoven oder Schiphol fällt unter EU261.

Typische Ryanair-Argumente — und wie Sie reagieren

Außergewöhnliche Umstände: Ryanair beruft sich häufig auf außergewöhnliche Umstände. Technische Defekte des normalen Betriebs zählen laut EuGH (Wallentin-Hermann) nicht dazu.

Gutschein statt Bargeld: Sie haben das Recht auf Banküberweisung. Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.

Schritt für Schritt: Anspruch bei Ryanair stellen

  1. Bordkarte, Buchungsbestätigung und Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit zusammenstellen.
  2. Anspruch über das Online-Formular von Ryanair (ryanair.com) oder per E-Mail einreichen.
  3. Explizit auf EU-Verordnung 261/2004, den genauen Betrag und Zahlung per Banküberweisung hinweisen.
  4. Bei ausbleibender Reaktion (nach 8 Wochen) oder Ablehnung eskalieren.

Was tun bei Ablehnung?

  • ILT (Niederlande): Kostenlose Beschwerde möglich.
  • Niederländische Gerichte: Für NL-Abflüge zuständig.
  • DelayPaid: Übernahme des gesamten Verfahrens auf No-Win-No-Fee-Basis (25% inkl. MwSt.).

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Flugjahres. In den Niederlanden 2 Jahre.

Ihre Optionen — ehrlich dargestellt

  • Anspruch kostenlos und selbst über ryanair.com einreichen.
  • Bei Ablehnung kostenlos Beschwerde beim LBA einlegen.
  • DelayPaid übernimmt das Verfahren für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.

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