Flug verspätet: was tun?

Ihre EU261-Rechte und die konkreten Schritte nach einer Flugverspätung — auch bei Flügen von oder nach niederländischen Flughäfen.

Wenn Ihr Flug am Zielort mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine pauschale finanzielle Entschädigung von €250, €400 oder €600 — je nach Flugdistanz. Die Verspätung wird bei der Ankunft gemessen, nicht beim Abflug (Sturgeon-Urteil des EuGH). Ab 2 Stunden Wartezeit haben Sie zudem sofort Anspruch auf Verpflegung und Getränke, unabhängig davon, ob später Entschädigung ausgezahlt wird. DelayPaid bearbeitet ausschließlich Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen (z. B. Amsterdam Schiphol, Eindhoven, Rotterdam).

Schritt 1: Reicht die Verspätung aus?

Die entscheidende Grenze liegt bei 3 Stunden Ankunftsverspätung am Zielort. Nicht der Zeitpunkt des Abrollens vom Gate, sondern der Moment, in dem die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet werden, ist maßgeblich. Ein Flug, der 2 Std. 55 Min. verspätet ankommt, fällt aus dem Recht heraus; ein Flug, der 3 Std. 1 Min. verspätet ankommt, ist vollständig abgedeckt.

Die Entschädigungshöhe hängt von der Distanz ab:

EntfernungAnkunftsverspätungEntschädigung
Bis 1.500 km≥3 Stunden€250
1.500 – 3.500 km≥3 Stunden€400
>3.500 km (innereuropäisch)≥3 Stunden€400
>3.500 km (interkontinental)≥4 Stunden€600
>3.500 km (interkontinental)3–4 Stunden€300

Schritt 2: Fällt Ihr Flug unter EU261?

EU-Verordnung 261/2004 gilt, wenn:

  • Ihr Flug von einem Flughafen in der EU abfliegt (dann gilt sie immer, für alle Airlines), oder
  • Ihr Flug auf einem EU-Flughafen landet und die Airline eine europäische ist (einschließlich EWR: Island, Norwegen, Schweiz).

Flug von New York nach Amsterdam mit KLM? Erfasst. Flug von New York nach Amsterdam mit American Airlines? Nicht erfasst. Flug von Amsterdam nach New York mit American Airlines? Erfasst (EU-Abflug).

Schritt 3: Beweise sichern — sofort handeln

Je mehr Belege Sie haben, desto stärker ist Ihre Position. Sichern Sie unmittelbar nach der Verspätung folgende Unterlagen:

  • Bordkarte (Papier oder Screenshot) — Nachweis, dass Sie tatsächlich an Bord waren.
  • Buchungsbestätigung mit Flugnummer, Datum und geplanten Zeiten.
  • Nachrichten der Airline — SMS, E-Mail oder App-Benachrichtigung über die Verspätung; unverändert aufbewahren.
  • Foto der Anzeigetafel am Flughafen mit der tatsächlichen Abflugzeit oder der Verspätungsankündigung.
  • Ankunftszeit festhalten — Screenshot aus einem Flug-Tracker (z. B. Flightradar24) mit Landemoment und Türöffnungszeit.
  • Belege für Mahlzeiten, Getränke oder ein Hotelzimmer, die Sie aufgrund der Verspätung bezahlt haben.
  • Verspätungsgrund, falls die Airline diesen nennt. Fordern Sie dies schriftlich am Gate oder per E-Mail nachträglich an.

Schritt 4: Anspruch bei der Airline geltend machen

Nach der Heimreise stellen Sie bei der Airline einen Anspruch. Fast alle Airlines haben ein Online-Beschwerdeformular. Geben Sie in Ihrer Forderung an:

  • Ihren Namen und die Buchungsreferenz.
  • Flugnummer, Datum, Abflug- und Zielflughafen.
  • Geplante und tatsächliche Ankunftszeit (möglichst mit Nachweis).
  • Den geforderten Betrag auf Grundlage von EU261.
  • Ihre Bankverbindung (IBAN).

Senden Sie die Forderung per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Bewahren Sie Kopien aller versandten Unterlagen auf.

Schritt 5: Was tun bei Ablehnung oder fehlender Reaktion?

Airlines reagieren manchmal gar nicht oder lehnen den Anspruch mit einem Standardschreiben über "außergewöhnliche Umstände" ab. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

  • Nationale Durchsetzungsbehörde — in den Niederlanden: Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT), kostenlos. In Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
  • Schlichtungsstelle — z. B. söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) in Deutschland.
  • Gericht — bei eindeutigen Fällen können Sie vor dem Amtsgericht klagen.
  • Inkassobüro/Claimbureau — ein spezialisiertes Büro wie DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren auf No-Win-No-Fee-Basis (25% inkl. MwSt. Erfolgshonorar).

Ehrlich über Ihre Alternativen

Sie können Ihren EU261-Anspruch vollständig kostenlos und selbst bei der Airline einreichen. Das kostet nur Ihre Zeit. Bei Ablehnung können Sie auch kostenlos eine Beschwerde beim LBA einreichen. DelayPaid bietet Mehrwert, wenn die Airline Ihren Anspruch bestreitet, der Fall rechtliche Schritte erfordert, oder wenn Sie die Korrespondenz lieber nicht selbst führen möchten. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Verjährungsfristen: rechtzeitig handeln

Ihr Anspruch auf Entschädigung kann verjähren. In Deutschland gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). In den Niederlanden beträgt die Frist 2 Jahre, in Belgien nur 1 Jahr. Warten Sie also nicht zu lange. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Leitfaden zu Verjährungsfristen pro Land.

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