Ihre EU261-Rechte und die konkreten Schritte nach einer Flugverspätung — auch bei Flügen von oder nach niederländischen Flughäfen.
Wenn Ihr Flug am Zielort mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine pauschale finanzielle Entschädigung von €250, €400 oder €600 — je nach Flugdistanz. Die Verspätung wird bei der Ankunft gemessen, nicht beim Abflug (Sturgeon-Urteil des EuGH). Ab 2 Stunden Wartezeit haben Sie zudem sofort Anspruch auf Verpflegung und Getränke, unabhängig davon, ob später Entschädigung ausgezahlt wird. DelayPaid bearbeitet ausschließlich Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen (z. B. Amsterdam Schiphol, Eindhoven, Rotterdam).
Die entscheidende Grenze liegt bei 3 Stunden Ankunftsverspätung am Zielort. Nicht der Zeitpunkt des Abrollens vom Gate, sondern der Moment, in dem die Flugzeugtüren am Zielort geöffnet werden, ist maßgeblich. Ein Flug, der 2 Std. 55 Min. verspätet ankommt, fällt aus dem Recht heraus; ein Flug, der 3 Std. 1 Min. verspätet ankommt, ist vollständig abgedeckt.
Die Entschädigungshöhe hängt von der Distanz ab:
| Entfernung | Ankunftsverspätung | Entschädigung |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | ≥3 Stunden | €250 |
| 1.500 – 3.500 km | ≥3 Stunden | €400 |
| >3.500 km (innereuropäisch) | ≥3 Stunden | €400 |
| >3.500 km (interkontinental) | ≥4 Stunden | €600 |
| >3.500 km (interkontinental) | 3–4 Stunden | €300 |
EU-Verordnung 261/2004 gilt, wenn:
Flug von New York nach Amsterdam mit KLM? Erfasst. Flug von New York nach Amsterdam mit American Airlines? Nicht erfasst. Flug von Amsterdam nach New York mit American Airlines? Erfasst (EU-Abflug).
Je mehr Belege Sie haben, desto stärker ist Ihre Position. Sichern Sie unmittelbar nach der Verspätung folgende Unterlagen:
Nach der Heimreise stellen Sie bei der Airline einen Anspruch. Fast alle Airlines haben ein Online-Beschwerdeformular. Geben Sie in Ihrer Forderung an:
Senden Sie die Forderung per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Bewahren Sie Kopien aller versandten Unterlagen auf.
Airlines reagieren manchmal gar nicht oder lehnen den Anspruch mit einem Standardschreiben über "außergewöhnliche Umstände" ab. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
Sie können Ihren EU261-Anspruch vollständig kostenlos und selbst bei der Airline einreichen. Das kostet nur Ihre Zeit. Bei Ablehnung können Sie auch kostenlos eine Beschwerde beim LBA einreichen. DelayPaid bietet Mehrwert, wenn die Airline Ihren Anspruch bestreitet, der Fall rechtliche Schritte erfordert, oder wenn Sie die Korrespondenz lieber nicht selbst führen möchten. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.
Ihr Anspruch auf Entschädigung kann verjähren. In Deutschland gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). In den Niederlanden beträgt die Frist 2 Jahre, in Belgien nur 1 Jahr. Warten Sie also nicht zu lange. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem Leitfaden zu Verjährungsfristen pro Land.
Nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Nutzen Sie unser kostenloses Prüftool. Innerhalb von 30 Sekunden erhalten Sie das Ergebnis.
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