Flug annulliert: Ihre Rechte

Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.

Bei einer Flugannullierung räumt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 drei eigenständige Rechte ein: (1) finanzielle Entschädigung von €250–€600 pro Passagier, (2) die Wahl zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung, sowie (3) Versorgungsansprüche (Mahlzeiten, Hotel) während der Wartezeit. DelayPaid bearbeitet Ansprüche ausschließlich für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.

Recht 1: Finanzielle Entschädigung

Die Airline schuldet Ihnen Entschädigung, es sei denn:

  • Sie haben Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, oder
  • Sie haben Sie 7–13 Tage im Voraus informiert und eine Umbuchung angeboten, die Sie nicht mehr als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ans Ziel bringt, oder
  • Die Annullierung war durch echte außergewöhnliche Umstände verursacht, die auch bei allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

Entschädigungsbeträge:

EntfernungEntschädigung
Bis 1.500 km€250 pro Person
1.500 – 3.500 km€400 pro Person
Über 3.500 km€600 pro Person

Recht 2: Erstattung oder Umbuchung

Unabhängig vom Grund der Annullierung und unabhängig davon, wie viel Vorlaufzeit gegeben wurde, haben Sie immer das Recht zu wählen zwischen:

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises für nicht genutzte Flugabschnitte, oder
  • Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Recht 3: Versorgung während der Wartezeit

Während Sie auf den Ersatzflug warten, muss die Airline Folgendes bereitstellen (Art. 9 EU261):

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Hotelunterkunft und Transport zwischen Hotel und Flughafen, wenn eine Übernachtung erforderlich wird.
  • Zwei kostenlose Telefongespräche, E-Mails oder Faxe.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Umstände, die gelten: extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Streiks der Flugsicherung, nach Sicherheitshinweis entdeckte versteckte Herstellungsmängel.

Umstände, die in der Regel nicht gelten: technische Defekte im normalen Betrieb (Wallentin-Hermann-Urteil), Streiks des eigenen Personals der Airline, Überbuchung.

Ihre Möglichkeiten — ehrlich dargestellt

Sie können Ihren EU261-Anspruch kostenlos direkt bei der Airline einreichen. Bei Ablehnung können Sie kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Beschwerde einlegen. DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — einschließlich Eskalation und Gerichtsverfahren — für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.

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Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Annullierung zu einer Entschädigung berechtigt.

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