Entschädigung, Erstattung, Umbuchung und Versorgungsansprüche bei Flugannullierungen nach EU261.
Bei einer Flugannullierung räumt Ihnen EU-Verordnung 261/2004 drei eigenständige Rechte ein: (1) finanzielle Entschädigung von €250–€600 pro Passagier, (2) die Wahl zwischen vollständiger Ticketerstattung und Umbuchung, sowie (3) Versorgungsansprüche (Mahlzeiten, Hotel) während der Wartezeit. DelayPaid bearbeitet Ansprüche ausschließlich für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.
Die Airline schuldet Ihnen Entschädigung, es sei denn:
Entschädigungsbeträge:
| Entfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | €250 pro Person |
| 1.500 – 3.500 km | €400 pro Person |
| Über 3.500 km | €600 pro Person |
Unabhängig vom Grund der Annullierung und unabhängig davon, wie viel Vorlaufzeit gegeben wurde, haben Sie immer das Recht zu wählen zwischen:
Während Sie auf den Ersatzflug warten, muss die Airline Folgendes bereitstellen (Art. 9 EU261):
Umstände, die gelten: extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Streiks der Flugsicherung, nach Sicherheitshinweis entdeckte versteckte Herstellungsmängel.
Umstände, die in der Regel nicht gelten: technische Defekte im normalen Betrieb (Wallentin-Hermann-Urteil), Streiks des eigenen Personals der Airline, Überbuchung.
Sie können Ihren EU261-Anspruch kostenlos direkt bei der Airline einreichen. Bei Ablehnung können Sie kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Beschwerde einlegen. DelayPaid übernimmt das gesamte Verfahren — einschließlich Eskalation und Gerichtsverfahren — für 25% inkl. MwSt., nur bei Erfolg.
Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Annullierung zu einer Entschädigung berechtigt.
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