EU261-Entschädigung selbst beantragen: vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ehrlich und vollständig — inklusive Musterschreiben, LBA-Beschwerde und wann ein Claimbureau sinnvoll ist.

Ehrlich vorab

Sie können Ihren EU261-Anspruch vollständig kostenlos und ohne Claimbureau einreichen. Diese Anleitung erklärt genau wie. Claimbureaus wie DelayPaid bieten Mehrwert, wenn die Airline hartnäckig ablehnt oder rechtliche Schritte notwendig sind — aber das ist eine Wahl, keine Pflicht. Wir verdienen unser Geld auf No-Win-No-Fee-Basis (25% Erfolgshonorar inkl. MwSt.). Wenn Sie lieber selbst vorgehen: das ist Ihre Anleitung. Bitte beachten Sie: DelayPaid bearbeitet ausschließlich Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.

Sie haben Anspruch auf EU261-Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mit 3 oder mehr Stunden Verspätung ankam, innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug annulliert wurde oder Ihnen das Einsteigen aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). In den Niederlanden gilt eine Frist von 2 Jahren, in Belgien nur 1 Jahr. Innerhalb dieser Frist zu handeln ist der einzige zeitkritische Schritt — alles andere können Sie in Ruhe und Schritt für Schritt erledigen.

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Beantworten Sie zunächst diese vier Fragen:

  1. Ist der Flug von einem EU-Flughafen abgeflogen, oder handelte es sich um eine EU-Airline mit Ziel EU? Wenn nein: EU261 gilt nicht.
  2. Betrug die Ankunftsverspätung am Endziel 3 Stunden oder mehr? Wenn nein: keine Entschädigung (aber möglicherweise Betreuungsleistungen).
  3. Lagen echte außergewöhnliche Umstände vor (Extremwetter, behördliches Handeln)? Wenn ja: Entschädigung möglicherweise ausgeschlossen, aber Betreuungspflicht bleibt bestehen.
  4. Ist die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen (3 Jahre ab Ende des Flugjahres in Deutschland)? Wenn nein: zu spät.

Wenn Sie alle vier günstig beantworten (1 ja, 2 ja, 3 nein, 4 ja), haben Sie eine starke Grundlage für einen Anspruch.

Schritt 2: Sammeln Sie Ihre Unterlagen

Stellen Sie vor Beginn folgende Unterlagen zusammen:

  • Ihre Buchungsbestätigung mit Flugnummer, Datum, Abflugzeit und geplanter Ankunftszeit.
  • Ihre Bordkarte (digital oder Papier).
  • Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit — Screenshot von Flightradar24 oder FlightAware für Ihre Flugnummer.
  • Eventuelle Nachrichten der Airline über die Verspätung oder Annullierung.
  • Belege für Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind.

Schritt 3: Suchen Sie das Beschwerdeformular oder die E-Mail-Adresse

Fast alle großen Airlines haben ein Online-Beschwerdeformular. Suchen Sie nach: "[Airlinename] EU261 Anspruch" oder "[Airlinename] Entschädigungsantrag." Das Formular finden Sie meist unter "Kontakt," "Kundenservice" oder "Beschwerden."

Falls kein Formular vorhanden ist:

  • E-Mail an die Kundenservice-Adresse der Airline, Betreff: "EU261/2004 Entschädigungsantrag — [Flugnummer] [Datum]".
  • Einschreiben an den Hauptsitz der Airline (Adresse auf deren Website unter "Über uns").

Schritt 4: Schreiben Sie Ihren Anspruch — nutzen Sie dieses Muster

Verwenden Sie den folgenden Text als Grundlage. Ersetzen Sie die Angaben in [eckigen Klammern].

Betreff: Entschädigungsantrag EU261/2004 — Flug [Flugnummer], [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] war ich Passagier auf Flug [Flugnummer] von [Abflughafen] nach [Zielflughafen]. Die geplante Ankunftszeit war [geplante Ankunftszeit]. Die tatsächliche Ankunft am Endziel war [tatsächliche Ankunftszeit] — eine Verspätung von [Anzahl] Stunden und [Anzahl] Minuten.

Gemäß EU-Verordnung 261/2004, Artikel 7, mache ich einen pauschalen Entschädigungsanspruch in Höhe von [€250 / €400 / €600] geltend, entsprechend der Flugdistanz von [Anzahl] km zwischen [Abflughafen] und [Zielflughafen].

Anbei finden Sie: [Auflistung der Belege: Buchungsbestätigung, Bordkarte, Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit].

Ich bitte Sie, die Entschädigung innerhalb von 14 Tagen auf IBAN [Ihre IBAN], Kontoinhaber [Ihr Name], zu überweisen.

Sollte ich innerhalb von 14 Tagen keine Antwort erhalten, werde ich eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre E-Mail-Adresse]
[Ihre Telefonnummer]

Schritt 5: Versenden und Versandnachweis aufbewahren

Reichen Sie den Anspruch über das Online-Formular ein (machen Sie einen Screenshot der Bestätigungsseite) oder per E-Mail (bewahren Sie die gesendete E-Mail und eine eventuelle Empfangsbestätigung auf). Versenden Sie per Post? Wählen Sie Einschreiben und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

Schritt 6: Auf Antwort warten und diese kritisch prüfen

Airlines reagieren in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen. Nach 6 Wochen ohne Antwort senden Sie eine Erinnerung.

Bei einer Ablehnung beachten Sie Folgendes:

  • Außergewöhnliche Umstände angeführt? Fordern Sie konkrete Belege an (METAR, NOTAM, offizieller Bericht). Ein Schreiben mit dem Hinweis "es lagen außergewöhnliche Umstände vor" ohne Belege reicht nicht.
  • Technischer Defekt als Grund? Das ist fast nie ein gültiger Grund (Wallentin-Hermann). Rücknahme Ihres Anspruchs ist nicht erforderlich.
  • Gutschein angeboten? Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutschein anstelle des gesetzlichen Geldbetrags anzunehmen.

Schritt 7: Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (kostenlos)

Wenn die Airline Ihren Anspruch ablehnt oder nicht reagiert, können Sie kostenlos eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen.

  • Website: lba.de — suchen Sie nach "Passagierrechte" oder "EU-Fluggastrechteverordnung".
  • Senden Sie eine Kopie Ihres Anspruchs, der Ablehnung der Airline und aller Beweisunterlagen mit.
  • Das LBA vermittelt und kann Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, zahlt jedoch selbst keine Entschädigung aus.

Für Flüge, die aus einem anderen EU-Land abgeflogen sind, ist die nationale Durchsetzungsbehörde dieses Landes zuständig. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Für Flüge von niederländischen Flughäfen: Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT, ilent.nl).

Schritt 8: Schlichtung oder Gericht

Wenn auch die Behörde kein Ergebnis bringt, haben Sie zwei weitere Möglichkeiten:

  • Schlichtung: Die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, soep-online.de) ist für viele Airlines zuständig. Die Schlichtung ist kostenlos für Fluggäste.
  • Gericht: EU261-Ansprüche können vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden. Bei Beträgen bis €5.000 können Sie das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen nutzen.

Wann lohnt sich DelayPaid?

Selbst vorzugehen ist kostenlos und funktioniert in vielen Fällen. Es gibt Situationen, in denen professionelle Unterstützung mehr einbringt:

  • Die Airline lehnt wiederholt ohne gültigen Grund ab und Sie haben keine Lust auf weitere Korrespondenz.
  • Der Fall erfordert rechtliche Schritte (Gerichtsverfahren).
  • Es ist ein höherer Anspruch (über €400), bei dem die Airline mehr Widerstand leistet.
  • Es handelt sich um einen verpassten Anschluss, bei dem die Verantwortlichkeit weniger eindeutig ist.
  • Sie haben mehrere Ansprüche gleichzeitig (Familie, Gruppenreise).

DelayPaid arbeitet ausschließlich auf No-Win-No-Fee-Basis, 25% Erfolgshonorar inkl. MwSt. Sie zahlen nur, wenn wir Entschädigung für Sie erhalten. Wir bearbeiten Ansprüche für Flüge von oder nach niederländischen Flughäfen.

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