Strecke Amsterdam–Napels
Auf der Strecke Amsterdam–Napels fliegen unter anderem:
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die in Amsterdam (AMS) starten, unabhängig von der Fluggesellschaft. Rückflüge von Napels in die Niederlande fallen unter EU261, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Hinweis: DelayPaid nimmt ausschließlich Ansprüche für Flüge an, die an einem niederländischen Flughafen (Amsterdam Schiphol, Eindhoven) starten oder landen.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
EU261/2004 gibt Ihnen Anspruch auf €400 pro Person, wenn Ihr Flug:
- Mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel ankam (Verspätung zählt bei Ankunft — Sturgeon-Urteil)
- Annulliert wurde mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit
- Einsteigungsverweigerung aufgrund von Überbuchung
- Verpasster Anschlussflug durch Verspätung des ersten Fluges
Die Verordnung gilt für Flüge bis vor 2 Jahren (niederländische Verjährungsfrist).
Ehrlich gesagt: Wann klappt es nicht?
- Die Störung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht (extremes Wetter, politische Unruhen, Streik der Flugsicherung) — dann entfällt der Entschädigungsanspruch. Technische Defekte gelten im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Umstände (Wallentin-Hermann, Van der Lans).
- Ihnen wurde bereits ein Alternativflug angeboten, der innerhalb der EU261-Grenzen lag.
- Sie haben über einen Reiseveranstalter gebucht — Ihr Anspruch verläuft dann manchmal anders, bleibt aber oft gültig.
- Der Flug startete außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft: EU261 gilt dann nicht.
Sie können Ihren Anspruch jederzeit kostenlos selbst bei der Fluggesellschaft oder einer nationalen Behörde einreichen. DelayPaid ist da, wenn Sie es lieber abgeben möchten.
So funktioniert DelayPaid
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1Kostenlose Prüfung (2 Min.) Geben Sie Ihre Flugdaten ein. Wir prüfen sofort anhand aktueller Flugdaten, ob Ihr Anspruch gültig ist.
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2Vollmacht unterzeichnen Sehen wir eine Chance, unterzeichnen Sie eine digitale Vollmacht. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation.
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3Wir fordern die Entschädigung ein Wir senden eine formelle Forderung, überwachen alle Fristen und gehen bei Bedarf vor Gericht.
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4Auszahlung Bei Erfolg erhalten Sie €400 abzüglich unserer 25 % Erfolgsgebühr (inkl. MwSt.). Bei Misserfolg zahlen Sie nichts.
Häufige Fragen zu Amsterdam–Napels
Wie viel Entschädigung steht mir bei einem verspäteten oder annullierten Flug von Amsterdam nach Napels zu?
Die Strecke Amsterdam–Napels beträgt ca. 1555 km. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden, einer Annullierung oder einer Einsteigungsverweigerung Anspruch auf €400 Entschädigung pro Person. Das gilt für Flüge mit KLM, easyJet und Ryanair (und 1 weitere) und allen anderen EU-Fluggesellschaften sowie für Nicht-EU-Fluggesellschaften, deren Flüge in Amsterdam (AMS) starten.
Wann habe ich KEINEN Anspruch auf Entschädigung?
Sie haben keinen Anspruch, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die sie nicht verhindern konnte. Beispiele: extremes Wetter, politische Unruhen, Streiks der Flugsicherung (nicht des eigenen Personals) oder Sicherheitsbedrohungen. Hinweis: Technische Defekte werden von Gerichten selten als außergewöhnliche Umstände anerkannt.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?
DelayPaid macht alle Ansprüche vor niederländischen Gerichten geltend (zuständig gemäß HvJ Rehder). In den Niederlanden gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Warten Sie dennoch nicht unnötig: Je früher Sie den Anspruch stellen, desto vollständiger sind in der Regel Ihre Unterlagen.
Kann ich meinen Anspruch auch selbst bei KLM einreichen?
Ja, Sie können Ihren Anspruch jederzeit kostenlos direkt bei der Fluggesellschaft einreichen. Falls diese ablehnt, können Sie sich kostenlos an eine nationale Durchsetzungsbehörde wenden (z. B. die niederländische ACM oder das Luftfahrt-Bundesamt in Deutschland). DelayPaid übernimmt den gesamten Prozess für Sie. Wir berechnen eine Erfolgsgebühr von 25 % (inkl. MwSt.) — nur im Erfolgsfall.
Welche Unterlagen brauche ich für meinen Anspruch?
Sie benötigen: Ihre Buchungsbestätigung oder E-Ticket, einen Nachweis der Verspätung oder Annullierung (Screenshot, E-Mail der Fluggesellschaft, Bordkarte) und Ihre Bankverbindung für die Auszahlung. Keine Unterlagen mehr? Wir können die Verspätung oft anhand von Flugdaten belegen.
Ist dieser Service auch für Passagiere außerhalb der Niederlande verfügbar?
Ja. DelayPaid bearbeitet Ansprüche für Passagiere jeder Nationalität bei Flügen, die an einem niederländischen Flughafen (Amsterdam Schiphol, Eindhoven) starten oder landen. Gemäß EU-Recht (EuGH-Urteil Rehder) sind die niederländischen Gerichte zuständig, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Alle Korrespondenz führen wir auch auf Deutsch.
Anspruch für Flug AMS–NAP einreichen
Kostenlose Prüfung, keine Verpflichtung. Wir berechnen nur 25 % Erfolgsgebühr (inkl. MwSt.) bei Erfolg.
Ja, meinen Anspruch kostenlos prüfen Oder selbst kostenlos bei der Fluggesellschaft oder einer Behörde einreichen — das geht immer.Andere Strecken
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